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Beschäftigungsverhältnis im Privathaushalt
Eine Haushaltshilfe, Hauswirtschaftshilfe, Putzfrau, Putzhilfe, Reinigungshilfe, Reinigungskraft im Privathaushalt muss angemeldet werden.
Beschäftigt ein privater Haushalt eine Hilfe, nimmt dieser die Position eines Arbeitgebers ein und muss daher alle Rechte und Pflichten eines solchen Beschäftigungsverhältnisses beachten. Replica Handbags
- Die Haushaltshilfe / Putzfrau / Reinigungskraft etc. muss angemeldet sein, auch wenn es sich "nur" um eine Tätigkeit für ein paar Stunden im Monat handelt.
- Die Hilfe im Haushalt muss unfallversichert sein.
- Auch die in einem Privathaushalt beschäftigte Kraft hat Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit.
- Der Arbeitgeber muss entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen bezahlten Urlaub gewähren.
Dienstleistungsunternehmen übernehmen Arbeitgeberpflichten
Bei der Beauftragung eines Dienstleistungsunternehmens wie z. B. iDT Ihr-Dienstleistungs-Team, übernimmt dieses die gesamten Arbeitgeberpflichten sowie die aufwändige, umfangreiche Personalauswahl. Zudem ist ein evtl. Schadenseintritt aufgrund der Unachtsamkeit eine(s)r Mitarbeiter(s)in durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgedeckt.
Der Kunde als Auftraggeber hat lediglich den vertraglich vereinbarten Preis für die erbrachte(n) Dienstleistung(en) zu entrichten, wie man es beispielsweise von der Beauftragung anderer Dienstleister bzw. Handwerker her kennt.
Nicht angemeldete Arbeitskräfte (illegale Beschäftigung) und daraus resultierende Konsequenzen
Eine nicht angemeldete Kraft zu beschäftigen, birgt erhebliche Risiken. - Die Abgaben für die Sozialversicherung müssen für den Zeitraum von bis zu vier Jahren rückwirkend in voller Höhe nachgezahlt werden - und zwar nur vom Auftraggeber/Arbeitgeber.
- Die Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern kann ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben. Hier können empfindliche Bußgelder bis zu 500.000 Euro drohen, in schwerwiegenden Fällen sogar Haftstrafen.
- Verletzt sich beispielsweise eine illegal beschäftigte Haushaltshilfe, Putzfrau bei ihrer Tätigkeit oder auch schon auf dem Weg dorthin, hat der Auftraggeber mit empfindlichen finanziellen Belastungen zu rechnen. Zudem können sich die Unfallversicherungsträger die Behandlungskosten wie z. B. Krankenhaus, Arzt, Medikamente etc. vom Auftraggeber erstatten lassen. In schwerwiegenden Fällen kann der Auftraggeber zur lebenslangen Zahlung einer Unfallrente herangezogen werden!
- Stellt sich außerdem noch heraus, dass die Putzhilfe keine gültige Arbeitserlaubnis besitzt und sich illegal in Deutschland aufhält, können dem Auftraggeber weitere zusätzliche Kosten drohen. Im schlimmsten Fall kann er für die Erstattung der Abschiebekosten herangezogen werden, die sich schnell auf mehrere Tausend Euro summieren.
siehe auch ...
Kontrolle
Natürlich werden auch private Haushalte kontrolliert, oftmals nach einem Hinweis oder als Folge eines im Privathaushalt sehr häufig vorkommenden Unfalls.
Schützen Sie sich daher vor strafrechtlichen Konsequenzen und drohenden finanziellen Belastungen - "setzen" Sie auf legale Beschäftigung. Ein iDT-Partner in Ihrer Nähe wird Ihnen hierbei gern behilflich sein. www.perfect-replicas.com
Veröffentlicht: 01.04.2011
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