Haltbarkeit von Lebensmitteln
Mindesthaltbarkeitsdatum nicht gleich Verfallsdatum
Entgegen landläufiger Meinung in vielen Haushalten, ist das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) nicht automatisch mit dem Verfallsdatum gleichzusetzen. Das Mindesthaltbarkeitsdatum gibt an, bis zu welchem Zeitpunkt eine Ware unter der Voraussetzung der korrekten Lagerung seine spezifischen Eigenschaften behält.
Dieses bedeutet, dass die Lebensmittel nicht automatisch verdorben sind, wenn das Datum überschritten wurde. Oftmals werden diese Produkte im Handel noch mit einem Preisabschlag angeboten.
Das Verbrauchsdatum dagegen, das auf sehr leicht verderblichen Lebensmitteln wie frischem Geflügelfleisch oder Hackfleisch angebracht ist, sollte dagegen unbedingt beachtet werden.
Derartige Produkte dürfen nach Ablauf der Frist auch nicht mehr im Handel verkauft werden. Zwingend ist auf diesen Artikeln auch eine Beschreibung der Aufbewahrungsbedingungen, wie z. B. „Bei Lagerung unter +7°C haltbar bis ...“
Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchsdatum werden vom Lebensmittelhersteller in eigener Verantwortung festgelegt. Sie sind so zu wählen, dass auch zum Ablauf der Frist die Ware noch die vom Verbraucher erwarteten Eigenschaften besitzt.
Entsprechende Verordnungen hierzu sind auch im Lebensmittel- und Futterrecht geregelt.
Geschrieben von: Manuel Nicola
Veröffentlicht: 11.02.2011
Weitere iDT Tipps