Die neue Winterreifenpflicht
Nun ist es amtlich: Es gilt ab sofort die Winterreifenpflicht in Deutschland. Am 26.11.2010 stimmte der Bundesrat dem Gesetzesentwurf der Regierung zu. Nachdem heute die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erfolgt ist, tritt die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) umgehend in Kraft.
Bisher war lediglich eine "geeignete Bereifung" und eine an die Wetterverhältnisse angepasste "Ausrüstung" vorgeschrieben. Die neue Winterreifenpflicht besteht "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte".
Winterliche Straßenverhältnisse - korrekte Reifen
Konkret bedeutet das: Bei entsprechenden Wetterverhältnissen müssen Winter- oder Allwetter-/Ganzjahresreifen aufgezogen sein, der Zeitpunkt spielt dabei keine Rolle. Oder es muss auf die Nutzung des Fahrzeugs verzichtet werden. Als Winterreifen gelten jene, die auf den Seitenflächen mit dem Symbol „M + S“ (Matsch- und Schnee) versehen sind.
Bußgeld bei ungeeigneter Bereifung
Wird man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen erwischt, ist erst einmal ein Bußgeld von 40 EURO fällig. Das Bußgeld erhöht sich auf 80 EURO und einen Punkt in Flensburg, wenn eine Verkehrsbehinderung nachgewiesen werden kann, die auf die Sommerbereifung zurückzuführen ist (z. B. wenn man mit dem Fahrzeug an einer Steigung liegen bleibt).
Bei Fälligwerden eines Bußgeldes wird der Fahrzeugführer (nicht der Fahrzeughalter) belangt, dasselbe trifft auch bei der "Punktevergabe" zu.
Veröffentlicht: 03.12.2010
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