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Schwarzarbeit kann teuer werden!



DienstleistungBundesfinanzminister Schäuble will aktuellen Medienberichten zufolge den Kampf gegen die Schwarzarbeit verschärfen. Es ist geplant, in diesem Bereich ca. 200 neue Stellen zu besetzen. Die zusätzlich vorgesehenen Fahnder sollen die bisher tätigen Mitarbeiter in ihrem Einsatz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und bei der Überwachung der Mindestlohnbestimmungen unterstützen.

Da auch gerade im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen ein großer Anteil der erbrachten Arbeiten der Schattenwirtschaft zuzuordnen ist, ist hier ebenfalls mit Erfolgen  der Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu rechnen.

Abgesehen von erheblichen Geldbußen, die im Fall der Aufdeckung von Schwarzarbeit verhängt werden können (aktuell von bis zu 25.000 Euro), droht dem Auftraggeber der Vorwurf auf Beihilfe zum Betrug. Dieser kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren belegt werden, sollte die nicht angemeldete Kraft Sozialleistungen, wie beispielsweise ALG I oder ALG II (Hartz IV) beziehen.


Zusätzlicher Risikofaktor "Unfall" bei illegaler Beschäftigung für Auftraggeber und Haushaltshilfe, Putzfrau, Reinigungskraft, Kinderbetreuung, Seniorenhilfe, Handwerker, Hausmeister, Gartenhilfe


Erwiesenermaßen ereignen sich die meisten Unfälle im privaten Haushalt. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls der Hin- und Rückweg zur Arbeitsstelle mit einzubeziehen. Somit ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine im Privathaushalt beschäftigte Person einmal verunfallt, doch recht hoch. Dieses kann besonders folgenschwere und ruinöse Auswirkungen für den Auftraggeber haben, wenn eine nicht ordnungsgemäß angemeldete und versicherte Kraft beschäftigt wird.

Ein gebrochenes Bein beim Sturz auf der Treppe, ein gebrochener Arm beim Fallen von der Leiter oder gar noch Schlimmeres ...

DienstleistungIm Ernstfall kommt zwar die gesetzliche Unfallversicherung zunächst auch für die entstehenden Behandlungs- und Rehakosten einer nicht versicherten Kraft auf. Was viele aber nicht wissen: Nach den gesetzlichen Bestimmungen kann die Unfallversicherung den Auftraggeber in die Haftung für diese Kosten nehmen. D. h., der Auftraggeber muss für sämtliche Unfallfolgen geradestehen. Besonders bei bleibenden Schäden könnte dieses zu jahrelangen Zahlungsverpflichtungen führen. Hinzu kommt die Nachzahlung der nicht geleisteten Beiträge für die Unfallversicherung.

Vermeiden Sie dieses Risiko. Setzen Sie eine verantwortungsvolle und zuverlässige Kraft im Bereich "haushaltsnahe Dienstleistungen" eines iDT-Partners ein. Sie können dann ruhigen Gewissens sein, dass diese auch ordnungsgemäß angemeldet und unfallversichert ist.

Geschrieben von: Manuel Nicola
Veröffentlicht: 05.04.2020

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