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Anforderungen der Verbraucherzentrale NRW werden erfüllt!



Die iDT-Kooperationspartner haben sich selbst verpflichtet, die Mindestanforderungen an „Haushaltsnahe Dienstleistungen" der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zu erfüllen.


Diese Mindestanforderungen haben u. a. Folgendes zum Inhalt:

DienstleistungHaken  Vor dem Vertragsabschluss erfolgt ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch im Haushalt des Kunden. 

Haken  Auf Kundenwunsch werden bei regelmäßigen Einsätzen möglichst dieselben Personen beschäftigt.

Haken  Die Kundinnen und Kunden können einen Wechsel des/der Mitarbeiters(in) verlangen, wenn kein Vertrauensverhältnis zwischen beiden hergestellt werden kann.
 
Haken  Sofern die Kundinnen und Kunden es wünschen, wird die Durchführung der Dienstleistung auch sichergestellt, wenn die ursprünglich dafür eingeplante Person ausfällt.

Haken  Der Dienstleister bzw. seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind gegen Schäden, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung entstehen, haftpflichtversichert.

Haken  Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben und ausschließlich zur Sicherstellung der Dienstleistung verwendet.
 
Haken  Die Dienstleistung wird nach tatsächlichem Arbeitsaufwand in 15-Minuten-Schritten abgerechnet, nicht nach vollen Stunden.

Haken  Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich, nach Erbringung der Dienstleistung. Es werden keine Vorauszahlungen verlangt.

Haken  Die Rechnung erfüllt die Voraussetzungen, damit die Kundinnen und Kunden ihre Ausgaben für die haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzen können.

Haken  Der Vertrag hat eine Grundlaufzeit von maximal zwei Monaten. Danach gilt eine Kündigungsfrist von fünf Werktagen für den Kunden. Für die Dienstleister gilt eine Frist von vier Wochen.

Geschrieben von: Peter Rademacher
Veröffentlicht: 25.06.2020

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