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Haftpflicht- und Unfallversicherung

Es ist ebenso selbstverständlich, dass alle Haushaltshilfen angemeldet und gesetzlich versichert sind. Darüber hinaus besteht zur Absicherung im Schadensfall für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl eine Haftpflicht- als auch eine Schlüsselverlust-versicherung.

Urlaubs- und Krankheitsvertretung

Des weiteren wird im Fall von Urlaub oder Krankheit einer Haushaltshilfe für eine Vertretung gesorgt oder eine andere einvernehmliche Regelung geschaffen. Sie als Auftraggeber sind weder bei Krankheit noch bei Urlaub der Haushaltshilfe von Lohnfortzahlung betroffen, da Ihnen lediglich die tatsächlich geleistete Arbeitszeit berechnet wird.


Zuverlässigkeit und Hilfestellung


Mit einer Haushaltshilfe eines iDT-Partners in Ihrer Nähe haben Sie eine zuverlässige und vertrauenswürdige Unterstützung an Ihrer Seite.


Absetzbarkeit von haushaltsnahen Dienstleistungen


Alle angebotenen haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie bei einem Lohn-/Einkommensteuer-jahresausgleich geltend machen - so auch die Kosten für eine Hilfe im Haushalt. Sie erhalten eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, in der alle erbrachten Leistungen aufgeführt sind. Für weitere Informationen nutzen Sie bitte die Kontaktdaten des iDT-Ansprechpartners in Ihrer Region.


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