Entlastungsbetrag 2027 – was sich ändern soll

Stand: 22. Oktober 2026

Kurz gesagt

Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat gilt 2026 unverändert für alle Pflegegrade. Nach dem Pflegeneuordnungsgesetz, das die Bundesregierung am 30. September 2026 beschlossen hat, soll er ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Ab Pflegegrad 2 soll er durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat ersetzt werden. Beschlossen ist das noch nicht: Der Bundestag berät den Entwurf am 5. November 2026 in erster Lesung.

Was gilt heute?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause leben, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat, also bis zu 1.572 € im Jahr. Der Betrag wird zusätzlich zum Pflegegeld gewährt. Er wird nicht ausgezahlt, sondern von der Pflegekasse für anerkannte Angebote erstattet, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, Einkaufsbegleitung oder Betreuung. Nicht genutzte Beträge eines Jahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden.

Was soll sich ab 2027 ändern?

Die Bundesregierung will die Leistungen der Pflegeversicherung in neue Budgets umbauen. Für die Unterstützung im Alltag bedeutet der Entwurf:

heute (2026)geplant ab 1.1.2027
Pflegegrad 1bis 131 € im Monatkein Entlastungsbetrag mehr; stattdessen Beratung und später eine Pflegebegleitung
Pflegegrad 2 bis 5, ab 25 Jahrenbis 131 € im MonatSozialraumbudget bis 175 € im Monat
Pflegegrad 2 bis 5, unter 25 Jahrenbis 131 € im MonatSozialraumbudget bis 300 € im Monat
Ansparen nicht genutzter Beträgebis 30.6. des Folgejahresnicht mehr vorgesehen
Verwendunganerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag u. a.enger auf anerkannte Angebote begrenzt

Wer bereits einen Pflegegrad hat, behält ihn auch dann, wenn die Punktgrenzen für die Einstufung angehoben werden. Dieser Bestandsschutz gilt aber für den Pflegegrad, nicht für den Entlastungsbetrag: Auch wer heute Pflegegrad 1 hat, soll die 131 € ab 2027 verlieren.

Wie geht es weiter?

  • 30. September 2026Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz
  • 5. November 2026Erste Lesung im Bundestag, danach Beratung im Gesundheitsausschuss
  • 18. November 2026Voraussichtliche Entscheidung im Bundesrat
  • 1. Januar 2027Geplantes Inkrafttreten der meisten Änderungen

Im parlamentarischen Verfahren kann sich noch einiges ändern. Sozialverbände wie der VdK fordern, den Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 beizubehalten.

Was Sie jetzt tun sollten

  1. Restbeträge aus 2025 und 2026 prüfenFragen Sie bei Ihrer Pflegekasse nach, wie viel Entlastungsbetrag Ihnen noch zur Verfügung steht.
  2. Den Betrag 2026 nutzenFür Pflegegrad 1 ist offen, ob angesparte Beträge nach dem 1. Januar 2027 noch abgerufen werden können. Wer jetzt Unterstützung in Anspruch nimmt, ist auf der sicheren Seite.
  3. Unterstützung im Alltag regelmäßig einplanenDas geplante Sozialraumbudget soll nicht mehr angespart werden können. Eine feste, regelmäßige Hilfe passt am besten zur neuen Regelung.
  4. Beraten lassenNeutrale Auskunft geben die Pflegekasse und der Pflegestützpunkt in Stadt und Landkreis Osnabrück.

Häufige Fragen

Gibt es den Entlastungsbetrag 2026 noch?

Ja. Bis zum 31. Dezember 2026 gilt der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat unverändert für Pflegegrad 1 bis 5.

Fällt der Entlastungsbetrag 2027 ganz weg?

Der Entlastungsbetrag soll entfallen. Ab Pflegegrad 2 soll an seine Stelle ein Sozialraumbudget von bis zu 175 € im Monat treten, bei unter 25-Jährigen bis zu 300 €.

Verliere ich meinen Pflegegrad durch die Reform?

Nein. Für bereits eingestufte Personen ist ein Bestandsschutz vorgesehen. Er betrifft jedoch nur die Einstufung, nicht den Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 1.

Kann ich das Sozialraumbudget ansparen?

Nach dem Entwurf nicht. Das Geld soll laufend für Unterstützung im Alltag genutzt werden.

Ist die Reform schon beschlossen?

Nein. Die Bundesregierung hat den Entwurf beschlossen, der Bundestag muss noch zustimmen. Die erste Lesung ist für den 5. November 2026 angesetzt.

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Dieser Beitrag gibt den Stand des Gesetzgebungsverfahrens vom 22. Oktober 2026 wieder und ersetzt keine individuelle Beratung durch Ihre Pflegekasse. Quellen: Deutscher Bundestag, Bundesministerium für Gesundheit, betanet