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Entlastungsleistungen oder auch Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag, auch als Entlastungsbetrag für Angehörige oder Pflegeentlastungsbetrag bezeichnet, ist eine finanzielle Leistung in Deutschland, die dazu dient, pflegende Angehörige zu unterstützen. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich (also insgesamt bis zu 1.500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1. Das iDT-Team berät Sie gerne auch bei der Antragsstellung.

Der Anspruch auf den Entlastungsbetrag richtet sich nach den Bestimmungen des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) und betrifft vor allem Personen, die Angehörige mit Pflegebedarf zu Hause betreuen. Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Anspruch auf den Entlastungsbetrag:

  • Pflege zu Hause: Der Entlastungsbetrag ist in erster Linie für Pflegesituationen gedacht, in denen die Pflege zu Hause stattfindet. Das bedeutet, dass der Pflegebedürftige in seiner eigenen häuslichen Umgebung betreut wird.
  • Kein Bezug von Pflegegeld: Wenn der Pflegebedürftige Pflegegeld erhält, besteht kein Anspruch auf den Entlastungsbetrag. Pflegegeld wird stattdessen für die Pflege und Betreuung durch Angehörige verwendet.
  • Kombination mit Sachleistungen: Pflegebedürftige können den Entlastungsbetrag nutzen, um zusätzlich zu Sachleistungen in Anspruch genommene Pflegedienste zu bezahlen. Dies ermöglicht es pflegenden Angehörigen, beispielsweise Tagespflege oder Verhinderungspflege zu nutzen.
  • Antragstellung: Um den Entlastungsbetrag zu erhalten, müssen Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen bei ihrer Pflegekasse einen Antrag stellen. Die Pflegekasse prüft dann die Voraussetzungen und genehmigt die Leistungen.

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Entlastungsleistung am Beispiel einer Putzhilfe

Die Entlastungsleistung in Form einer Putzhilfe bezieht sich auf die Möglichkeit, professionelle Reinigungsdienste in Anspruch zu nehmen, um pflegende Angehörige oder pflegebedürftige Personen zu entlasten. Dies kann eine wertvolle Unterstützung für Familien oder Einzelpersonen sein, die die Pflege und Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Selbstständigkeit übernehmen. Die Putzhilfe im Rahmen der Entlastungsleistungen umfasst typischerweise die Reinigung von Räumen und Haushaltsaufgaben. Hier sind einige wichtige Aspekte:

  • Reinigungsaufgaben: Eine Putzhilfe kann verschiedene Reinigungsaufgaben im häuslichen Umfeld übernehmen. Dazu gehören das Staubwischen, Staubsaugen, Wischen der Böden, das Reinigen von Küche und Badezimmer, das Abstauben von Möbeln und das Reinigen von Glasflächen.
  • Haushaltsarbeiten: Neben der Reinigung können Putzhilfen auch bei anderen Haushaltsaufgaben behilflich sein, wie beispielsweise beim Geschirrspülen, Wäsche waschen, Bügeln und der Vorbereitung von Mahlzeiten.
  • Entlastung pflegender Angehöriger: Die Inanspruchnahme einer Putzhilfe im Rahmen von Entlastungsleistungen kann pflegende Angehörige entlasten, da sie mehr Zeit und Energie für die Pflege und Betreuung des Pflegebedürftigen haben. Dies ermöglicht es den Pflegenden, sich auf ihre Aufgaben als Betreuer zu konzentrieren, während die Putzhilfe sich um den Haushalt kümmert.
  • Voraussetzungen und Abrechnung: Die Möglichkeit, eine Putzhilfe als Entlastungsleistung zu nutzen, hängt von den jeweiligen Regelungen und Voraussetzungen der Pflegeversicherung oder anderer Unterstützungsprogramme ab. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Pflegekasse oder den Sozialdiensten zu erkundigen, um die genauen Bedingungen und Möglichkeiten zu klären.

Entlastungsleistungen in Form einer Putzhilfe sind oft darauf ausgerichtet, die Lebensqualität sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige zu verbessern. Sie bieten eine praktische Lösung, um den Alltag zu erleichtern und den Haushalt in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu halten, was insbesondere in Pflegesituationen, in denen Zeit und Energie knapp sind, von großem Wert sein kann.

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