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FAQ´s / Häufige Fragen
| Kommt immer dieselbe Mitarbeiterin zu mir/uns? | Selbtverständlich. Grundsätzlich kommt immer die Ihnen vertraute Person in Ihren Haushalt/Ihr Unternehmen. Dieses Modell bringt viele Vorteile mit sich und hat sich in der Praxis seit Jahren bewährt. |
| Ist das Personal vertrauenswürdig? | Ja, unbedingt. Alle Mitarbeiter sind persönlich bekannt und für Sie überprüft (Referenzen, Lebenslauf etc.). Ein polizeiliches Führungszeugnis liegt vor. |
| Sind Ihre Mitarbeiter versichert? | Ja. Schäden sind durch eine betriebliche Haftpflicht- und Schlüsselversicherung abgedeckt. Da die Mitarbeiter fest angestellt und angemeldet sind, sind sie selbstverständlich auch sozialversichert. Unfallversicherungsschutz besteht über die Berufsgenossenschaften ebenfalls. |
| Wird die Arbeit der Mitarbeiter/innen überprüft? | Ja. Die Qualität der Leistungen wird punktuell vor Ort überprüft. Die Kundenzufriedenheit steht immer an erster Stelle. Ihre Ansrechpartner sind für Sie da, wenn einmal etwas nicht Ihren Wünschen entsprechen sollte. |
| Was geschieht, wenn die Mitarbeiterin in Urlaub oder krank ist? | In dieser Zeit wird Ihnen nach vorheriger Rücksprache eine Vertretung zur Verfügung gestellt. |
| Mit welchen Kosten muss ich rechnen? | Dies hängt von unterschiedlichen Faktoren ab (z. B. von den Dienstleistungen und vom Vertragsumfang). Nach einem unverbindlichen und kostenlosen Gespräch vor Ort erhalten Sie ein konkretes Angebot. |
| Wie erfolgt die Rechnungsstellung? | Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, auf Wunsch auch getrennt in Privat- und Firmenbereich. |
| Welche Regelungen gelten während unserer Urlaubszeit? | Alles kann - nichts muss - . Ihre Urlaubszeit bietet sich für außergewöhnliche Arbeiten an (z. B. Fenster putzen oder "Großreinemachen") Dies kann individuell abgestimmt werden. Wenn Sie es wünschen, wird der Vertrag in dieser Zeit unkompliziert und kostenlos ausgesetzt. |
| Sind haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich abzugsfähig? | Ja. Die meisten Kunden können 20% der Aufwendungen (Höchstgrenze 4.000 € p.a.) als haushaltsnahe Dienstleistung absetzen. |
Haben Sie weitere Fragen, Wünsche oder Anregungen? Der Ansprechpartner für Ihre Region hilft Ihnen gern weiter.







